Erklärung zur Barrierefreiheit
Die öffentlichen Seiten von neuland-it.de sind mit den Anforderungen der WCAG 2.2 auf Stufe AA teilweise vereinbar; die bekannten Mängel stehen unten.
Umgesetzt sind unter anderem ein Sprunglink zum Inhalt, eine mit der Tastatur bedienbare Suche, eine Seite in Leichter Sprache und ein Schalter gegen Bewegung.
Melden Sie Hindernisse an moin@neuland-it.de; wir antworten innerhalb von 14 Tagen und stellen Inhalte, die nicht barrierefrei sind, auf Anfrage in zugänglicher Form bereit.
Diese Kurzfassung ist eine Lesehilfe. Verbindlich ist der vollständige Text darunter.Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die öffentlichen Seiten der Website neuland-it.de der Neuland IT Solutions GmbH & Co. KG. Der Webshop unter neuland-it.de/shop und das Kundenportal waren nicht Teil dieser Selbstbewertung; zum Webshop siehe den Abschnitt „Webshop“.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist mit den Anforderungen der WCAG 2.2 auf Stufe AA teilweise vereinbar. Die folgenden Inhalte sind nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:
- Bilder: Einzelne Bilder haben keinen aussagekräftigen Alternativtext, zum Beispiel die Vorschaubilder der Erklärvideos.
- Erklärvideos: Die Videos stammen von einem Drittanbieter und werden über Vimeo abgespielt. Ob Untertitel vorhanden und korrekt sind, haben wir nicht geprüft.
- Leichte Sprache: Die Seite in Leichter Sprache enthält keine Bilder, die den Text unterstützen.
Bereits umgesetzt
- Sprunglink „Zum Inhalt springen“ als erstes Element jeder Seite.
- Suche als Dialog, vollständig mit der Tastatur bedienbar (Strg+K oder „/“).
- Die wichtigsten Inhalte als eigene Seite in Leichter Sprache.
- Schalter „Bewegung pausieren“; die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ wird beachtet.
- Kopfzeile: Die Untermenüs öffnen sich erst per Klick oder Eingabetaste, schließen mit Escape und geben ihren Zustand über aria-expanded wieder.
- Formular Erstgespräch: Pflichtfelder sind programmatisch gekennzeichnet; nach einem Fehler beim Absenden springt der Fokus zum ersten fehlerhaften Feld.
- Bedienelemente auf dem Handy in einer Kontaktleiste gebündelt.
Webshop
Der Webshop unter neuland-it.de/shop verkauft ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Vor jeder Bestellung müssen Besteller ausdrücklich bestätigen, dass sie als Unternehmer bestellen, und eine Firma angeben. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die für Verbraucher erbracht werden. Ein Angebot nur an Unternehmer fällt deshalb nicht darunter.
Auf die Ausnahme für Kleinstunternehmen berufen wir uns nicht. Sie setzt weniger als zehn Beschäftigte voraus; wir haben mehr, und die Berechnung hängt von den Arbeitsstunden ab. Wir gestalten die Oberflächen des Shops trotzdem schrittweise barrierefrei. Hinweise auf Barrieren im Shop nehmen wir schon jetzt wie unten beschrieben entgegen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 30. Oktober 2026 erstellt. Methode: Selbstbewertung, mit Prüfung der Seiten per Tastatur und browsergestützten Prüfungen einzelner Seiten.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen, oder brauchen Sie Inhalte in einer anderen Form? Dann melden Sie sich bei uns:
Neuland IT Solutions GmbH & Co. KG, Auricher Straße 162, 26624 Südbrookmerland
E-Mail moin@neuland-it.de, Telefon 04941 9867750
Wir prüfen jeden Hinweis, antworten Ihnen innerhalb von 14 Tagen und stellen Inhalte, die nicht barrierefrei sind, auf Anfrage in einer zugänglichen Form bereit.
Durchsetzungsverfahren
Haben Sie innerhalb dieser Frist keine oder keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an folgende Stellen wenden:
- Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: www.schlichtungsstelle-bgg.de. Verbraucherinnen und Verbraucher können dort nach § 34 BFSG ein Schlichtungsverfahren zur Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen einleiten.
- Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), zuständig für die Marktüberwachung nach dem BFSG.

