Verschlüsselt, gesperrt,angegriffen?
Fünf Schritte für die ersten dreißig Minuten. Diese Seite ist zum Ausdrucken gedacht: in die Schublade, an die Kasse, in den Serverraum.
Sofort
Fünf Schritte für die ersten dreißig Minuten.
- Vom Netzwerk trennen
Betroffene Rechner und den Server vom Netz trennen: Netzwerkkabel raus, WLAN aus. Nicht herunterfahren, nicht neu starten. Der Zustand im Speicher hilft bei der Analyse.
- Nichts bezahlen, nichts anklicken
Keine Lösegeldseite öffnen, keine Mail beantworten, keinen Entschlüsseler aus dem Netz laden. Fotografieren Sie die Meldung mit dem Handy.
- Nichts löschen, nichts reparieren
Keine Sicherung zurückspielen, bevor klar ist, wie der Angreifer hineinkam. Sonst ist die Sicherung als Nächstes verschlüsselt.
- Intern Bescheid geben
Geschäftsführung, alle Mitarbeitenden („Rechner nicht anfassen“), den Datenschutzbeauftragten, wenn Kunden-, Patienten- oder Mandantendaten betroffen sein können. Passwörter an anderen Geräten ändern.
- Uns anrufen
In den Servicezeiten zuerst anrufen, danach ein Ticket: Rufen Sie die Nummer oben an und melden Sie die Störung anschließend über Portal oder support@neuland-it.de, damit alles festgehalten ist. Außerhalb der Servicezeiten: siehe Box unten. Wir kommen, trennen sauber, sichern Beweise und holen Ihre Daten aus der Sicherung zurück. Das geschieht nach Aufwand in den Servicezeiten und setzt eine vorhandene Sicherung voraus.
Danach
Eindämmen, Daten zurückholen.
- Eindämmen. Betroffene Systeme sauber isolieren, Fernzugänge und Konten sperren, Angriffsweg suchen.
- Sichern. Beweise festhalten (Protokolle, Abbilder), bevor etwas überschrieben wird. Das brauchen Versicherung und Polizei.
- Wiederherstellen. Aus der letzten sauberen Sicherung, auf geprüfter Hardware, in der Reihenfolge, die den Betrieb am schnellsten zurückbringt: Kasse oder Fachsoftware (etwa Praxis- oder Kanzleisoftware), Telefon, Mail, Rest.
- Melden. Wir liefern Ihnen die Fakten für Datenschutzbehörde, Versicherung und Polizei (Zentrale Ansprechstelle Cybercrime beim LKA Niedersachsen).
- Schließen. Die Lücke, durch die es ging, wird geschlossen, bevor das letzte System wieder am Netz ist.
Fristen
Wer bis wann informiert werden muss.
| Wer | Frist | Was |
|---|---|---|
| Datenschutzbehörde (LfD Niedersachsen) | 72 Stunden | Wenn personenbezogene Daten betroffen sein können, Art. 33 DSGVO. Betroffene Personen bei hohem Risiko ohne Verzögerung, Art. 34. |
| BSI (NIS2-Einrichtungen) | 24 Stunden | Frühwarnung, nach 72 Stunden Meldung, nach einem Monat Abschlussbericht. Gilt für wichtige und besonders wichtige Einrichtungen. |
| Cyber-Versicherung | sofort | Die meisten Policen verlangen die Meldung vor eigenen Maßnahmen und stellen eine Hotline. Policennummer griffbereit halten. |
| Polizei | zeitnah | Anzeige bei der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime. Viele Cyber-Versicherungen verlangen die Anzeige. Sie bremst die Wiederherstellung nicht. |
| Bank, Kunden, Lieferanten | nach Lage | Bei Rechnungsbetrug oder Mail-Konto-Übernahme sofort, damit niemand auf gefälschte Kontodaten zahlt. |
Keine Rechtsberatung. Fristen nach DSGVO und NIS2-Umsetzungsgesetz, Stand Oktober 2026. Für Ihren konkreten Fall klären wir die Meldung gemeinsam mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.
Vorsorge
Sicherung, zweiter Faktor, diese Seite ausgedruckt.
Sicherung außer Haus
Sicherung außer Haus in einem Rechenzentrum in Deutschland. Backup-Rechner
Zweiter Faktor überall
Mail, VPN, Microsoft 365. Die meisten Angriffe beginnen mit einem Passwort. Sicherheits-Check
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Mit Notfallnummer, Policennummer und dem Namen der Person, die entscheidet. Ein Lesezeichen im Browser nützt nichts, wenn der Rechner nicht mehr läuft.

