KI-Einführung

KI im Betrieb,mit klaren Regeln eingeführt.

KI-Werkzeuge gehören in den Betrieb, wenn feststeht, welche Daten sie sehen dürfen. Wir begleiten die Einführung: Bestandsaufnahme, Richtlinie, Einrichtung und Schulung, auf Wunsch mit einem lokalen Modell. Datenschutz und Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) prüfen wir vor dem ersten Einsatz.

Skizze: KI-Einführung in vier Schritten: Vorabbesprechung, Angebot, Umsetzung mit Richtlinie und Prüfung von Datenschutz und AVV, Schulung und Übergabe.

Auf einen Blick

Zuerst geklärt: Welche Daten dürfen wohin?

Einführung, Richtlinie, Schulung und lokale Modelle für Betriebe in Ostfriesland

  • Wir klären mit Ihnen, wo KI im Betrieb Zeit spart und wo nicht, bevor ein Werkzeug gekauft wird.
  • Eine Richtlinie legt fest, welche Werkzeuge erlaubt sind und welche Daten nicht hineingehören.
  • Ihr Team lernt den Umgang, die Grenzen und die Prüfung der Ergebnisse.
  • Datenschutz und AVV werden vor dem Einsatz geprüft. Sollen Daten den Betrieb nicht verlassen, kann ein lokales Modell auf eigener Hardware die Antwort sein.
Einstieg
Bestandsaufnahme im Gespräch
Preis
nach Gespräch
Modelle
Cloud-Dienst oder lokal
Datenschutz
Prüfung vor dem Start

Für wen

Für Büro, Kanzlei und Teams ohne IT.

  • Büro und Verwaltung

    Texte, Zusammenfassungen und Recherche gehen schneller, solange keine Kundendaten in fremde Dienste wandern. Dafür braucht es Absprachen im Team.

  • Betriebe mit ver­trau­li­chen Daten

    Verträge, Personalakten und Mandate verlassen den Betrieb nur mit Grund. Hier prüfen wir zuerst, ob ein Cloud-Dienst infrage kommt oder ein lokales Modell besser passt.

  • Team ohne eigene IT

    Wer keine IT-Abteilung hat, braucht jemanden, der Werkzeuge einordnet, die Konfiguration übernimmt und das Team schult.

Was Sie bekommen

Richtlinie, Einrichtung, Schulung.

  • Be­stands­auf­nah­me · Welche KI-Werkzeuge werden schon genutzt, welche Daten fließen dorthin, wo liegen die Risiken.
  • KI-Richtlinie · Ein verständliches Papier für Ihr Team: erlaubte Werkzeuge, ausgeschlossene Daten, Kennzeichnung, Verantwortliche.
  • Auswahl und Einrichtung · Cloud-Dienst oder lokales Modell, Konten, Rechte und Konfiguration; auch die Migration bestehender Einstellungen.
  • Datenschutz und AVV · Wir prüfen vor dem ersten Einsatz, wohin Daten gehen und ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag vorliegt. Die rechtliche Bewertung bleibt bei Ihrer Datenschutz- oder Rechtsberatung.
  • Schulung · Einweisung für Team und Leitung: Umgang mit Eingaben, Grenzen der Werkzeuge, Prüfung der Ergebnisse.
  • Lokale Modelle · Auf Wunsch ein Modell auf eigener Hardware, wenn Daten den Betrieb nicht verlassen sollen.
  • Dokumentation · Richtlinie und Konfiguration landen in Ihrer IT-Dokumentation und bleiben bei Ihnen.

So läuft die Einführung

Vier Schritte, Datenschutz geprüft vor dem Start.

  1. Vor­ab­be­spre­chung

    Wir hören zu: Was soll KI im Betrieb leisten, was nutzen Ihre Leute schon, welche Daten sind heikel.

  2. Angebot und Fachgespräch

    Sie erhalten ein Angebot. Bei Bedarf sehen wir uns vor Ort an, wo Daten liegen und wer womit arbeitet.

  3. Umsetzung

    Richtlinie schreiben, Werkzeuge auswählen und einrichten, Datenschutz und AVV prüfen.

  4. Schulung und Übergabe

    Schulung des Teams, Dokumentation, Übergabe und Rückmeldung, ob alles im Alltag trägt.

Was wir nicht tun

Keine Hochrisiko-KI, kein Rechtsrat.

  • Keine Hochrisiko-Anwendungen

    Wir setzen KI nicht für Bewerberauswahl, Bonitätsbewertung, Beförderungs- oder Kündigungsentscheidungen, Mitarbeiterbewertung oder Emotionserkennung ein. Solche Anwendungen unterliegen nach der KI-Verordnung besonderen Pflichten oder sind teilweise verboten und brauchen eine eigene rechtliche Bewertung.

  • Keine Rechts­be­ra­tung

    Wir ordnen Datenflüsse und Verträge technisch ein. Ob ein Einsatz rechtlich zulässig ist, klärt Ihre Rechts- oder Datenschutzberatung.

  • Keine Er­geb­nis­zu­sa­ge

    KI-Antworten können falsch sein. Deshalb gehört die Prüfung der Ergebnisse in die Richtlinie und in die Schulung.

Häufige Fragen

Fragen zu Cloud und Richtlinie.

Dürfen Beschäftigte Cloud-KI-Dienste nutzen?

Wenn Ihre Richtlinie es erlaubt, ein AVV vorliegt, soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, und keine Daten eingegeben werden, die den Betrieb nicht verlassen dürfen. Was erlaubt ist, legen wir mit Ihnen fest.

Wann lohnt sich ein lokales Modell?

Wenn Daten den Betrieb nicht verlassen sollen. Ein lokales Modell braucht Hardware und laufende Pflege. Ob es für Ihre Aufgaben reicht, klären wir im Gespräch.

Brauchen wir eine KI-Richtlinie?

Sobald Beschäftigte KI-Werkzeuge nutzen, hilft eine schriftliche Regel. Die KI-Verordnung verlangt von Betreibern außerdem, für ausreichende KI-Kompetenz der Beschäftigten zu sorgen (Art. 4). Was das für Ihren Betrieb heißt, klärt Ihre Rechtsberatung; die Schulung können wir übernehmen.

Was kostet das?

Das hängt von Umfang und Zahl der Beschäftigten ab. Den Preis nennen wir nach dem Gespräch. Die Stundensätze stehen auf der Seite Preise.

Setzen Sie selbst KI ein?

Texte auf dieser Website entstehen teils mit KI-Unterstützung und werden redaktionell geprüft. Sie sind nach Art. 50 der KI-Verordnung gekennzeichnet.

Datenschutz und Absicherung

Was Sie vor der Unterschrift prüfen können.

  • Auftragsverarbeitung

    Den Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO stellen wir standardmäßig bereit. Die TOM-Anlage erhalten Sie auf Anfrage per Ticket, werktags innerhalb von 24 Stunden.

  • Datenspeicherung

    Serverinfrastruktur in ISO/IEC-27001-zertifizierten Rechenzentren in Deutschland (Nürnberg und Falkenstein), Cloud-Backups verschlüsselt an deutschen Standorten.

  • Absicherung

    Nachweisbar abgesichert durch Betriebshaftpflicht (10 Mio. € je Schadenfall) und Vermögensschadenhaftpflicht (500.000 € je Schadenfall).

  • Vertragsgrundlage

    Es gelten unsere transparenten AGB und Leistungsbeschreibungen.

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