Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Verträge mit Unternehmen gelten die Geschäftskunden-AGB in sieben Teilen mit Anhängen zu E-Mail, Domains, Hosting, Service-Leveln, Backup und Monitoring; für Verbraucher gelten eigene, kürzere AGB mit Widerrufsrecht.
Verträge kommen durch Auftrag und Bestätigung zustande, Leistungen und Reaktionszeiten stehen im jeweiligen Angebot und Service-Level. Außerhalb der Servicezeiten gilt ein Zuschlag von 150 % (§§ 7, 39).
Laufzeit, Kündigung und Haftung stehen in Teil 1 (bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden haften wir unbeschränkt, § 12), Datenschutz und Verschwiegenheit in Teil 3 (Verschwiegenheit nach § 203 Abs. 4 StGB als Standard, Vertrag zur Auftragsverarbeitung vor Leistungsbeginn, §§ 23, 24), Support und Service-Level in den Teilen 2 und 5; die Leistungsbeschreibungen mit Preisen stehen im Anhang.
Diese Kurzfassung ist eine Lesehilfe. Verbindlich ist der vollständige Text darunter.Neue AGB ab 01.12.2026
Für alle Neuaufträge ab dem 01.12.2026 gilt die Fassung 2.1 (Stand November 2026). Bis dahin gilt die Fassung 2.0 (Stand Juni 2026), die Sie hier lesen.
AGB Neuland IT Solutions GmbH & Co. KG · Version 2.0 · Stand: Juni 2026
Hinweis für Verbraucherinnen und Verbraucher
Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern (§ 14 BGB). Schließen Sie als Verbraucher (§ 13 BGB) einen Vertrag mit uns, gelten vorrangig unsere Verbraucher-AGB; das gesetzliche Widerrufsrecht finden Sie in der Widerrufsbelehrung.
Teil 1/7 – Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der Neuland IT Solutions GmbH & Co. KG (nachfolgend „Anbieter") im Bereich IT-Dienstleistungen, insbesondere Managed Services, Hosting, IT-Beratung, Soft- und Hardwarelösungen.
§ 2 Unternehmereigenschaft
Der Anbieter erbringt Leistungen ausschließlich für Unternehmer gemäß § 14 BGB. Mit Auftragserteilung bestätigt der Kunde ausdrücklich, kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB zu sein.
§ 3 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche oder digitale Annahme eines Angebots,
- schriftliche Beauftragung oder Bestellung,
- oder die Inanspruchnahme von Leistungen.
- Erstellen eines Tickets via Mail, Webformular oder Onlineportal, sofern ein laufendes Vertragsverhältnis mit dem Kunden besteht. Ohne bestehendes Vertragsverhältnis stellt ein Ticket eine unverbindliche Anfrage dar.
Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform oder schriftlichen Bestätigung per E-Mail.
Bestellungen über den Webshop (Warenkauf): Abweichend von den vorstehenden Nummern gilt für Warenbestellungen über den Webshop des Anbieters: Die Darstellung von Waren im Webshop stellt kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab. Eine automatisch versandte Bestätigung des Bestelleingangs (Eingangsbestätigung gemäß § 312i Abs. 1 Nr. 3 BGB) dokumentiert lediglich den Zugang der Bestellung und stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Der Kaufvertrag kommt erst mit der Auslieferung der Ware oder einer gesonderten Versand- bzw. Auftragsbestätigung in Textform zustande (Annahme durch Auslieferung). Bei Vorkasse oder Online-Zahlung stellt auch die Entgegennahme der Zahlung keine Annahme dar; nimmt der Anbieter die Bestellung nicht innerhalb angemessener Frist an, werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet.
§ 4 Leistungsbeschreibung & Angebotsgrundlage
Leistungsumfang und technische Details richten sich nach dem individuell erstellten Angebot sowie den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen. Ergänzende Informationen (z. B. Produktblätter, Konfigurationsdetails, Preislisten) sind Bestandteil des Vertrages. Mündliche Nebenabreden sind nicht verbindlich.
§ 5 Vertragslaufzeit & Kündigung
- Sofern nicht anders vereinbart, gilt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.
- Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.
- Monatlich kündbare Leistungen können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
- Technische Dienste wie Hosting und Domains verlängern sich automatisch, unabhängig vom Projektstatus, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
§ 6 Preise, Abrechnung & Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Die Abrechnung erfolgt monatlich oder jährlich im Voraus.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig.
- Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz p. a. zu zahlen (§ 288 Abs. 2 BGB). Das Recht, einen weitergehenden Schaden nachzuweisen, bleibt unberührt.
- Die Neuland IT Solutions GmbH & Co. KG ist berechtigt, Forderungen gegen in Deutschland und Ländern der EU sitzende Besteller zur Refinanzierung an die abcfinance GmbH, Kamekestr. 2-8, 50672 Köln, abzutreten. Dem Käufer wird bei Vertragsabschluss mitgeteilt, ob eine Abtretung der Forderung erfolgt. In diesen Fällen können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an die abcfinance GmbH erfolgen.
- Der Anbieter kann zur Prüfung der Zahlungsfähigkeit eine Bonitätsprüfung durchführen.
- Bei fehlender Bonität behält sich der Anbieter alternative Zahlungsbedingungen oder die Ablehnung des Auftrags vor.
- Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Kalendertagen ist der Anbieter berechtigt, Leistungen vorübergehend zu sperren.
§ 7 Zusatzleistungen & Aufwandserfassung
Zusätzlich zu pauschalen oder vertraglich vereinbarten Leistungen gelten folgende Tätigkeiten als gesondert abrechenbar:
- Arbeitsleistungen vor Ort (Einrichtung, Umbauten, Verkabelung)
- Konfigurations- und Supportleistungen per Fernzugriff
- Technische Beratung, Recherchen, Planung, Dokumentation
- Anfahrten, Wartezeiten, Auf- und Abbau bei Vor-Ort-Terminen
Durch den Kunden verursachte Verzögerungen oder Wartezeiten gelten ebenfalls als abrechenbarer Aufwand. Die Abrechnung erfolgt nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste.
§ 8 Nachträgliche Änderungswünsche (Scope Creep)
- Änderungswünsche nach Angebotsfreigabe gelten als separate Zusatzleistungen.
- Der Anbieter ist nicht verpflichtet, nachträgliche Änderungen umzusetzen, sofern diese nicht schriftlich beauftragt und vergütet werden.
- Dies gilt insbesondere für Designanpassungen, Funktionsänderungen und Layoutabweichungen sowie Konfigurationsänderungen an Servern oder Netzwerken.
§ 9 Rechte und Pflichten der Parteien
- Der Kunde verpflichtet sich zur Mitwirkung, insbesondere zur Bereitstellung notwendiger Informationen, Zugangsdaten und technischer Infrastruktur.
- Der Anbieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und termingerechten Leistungserbringung nach aktuellem technischem Stand.
- Der Anbieter ist berechtigt, Systemzugänge zur Fehlerbehebung zu nutzen, sofern dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.
- Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Fehler, die durch den Kunden oder Dritte verursacht werden (z. B. eigenständige Änderungen an Konfigurationen).
§ 10 Subunternehmer & Drittanbieter
- Der Anbieter ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer zur Leistungserbringung einzusetzen.
- Der Anbieter verwendet ggf. Drittleistungen (z. B. Microsoft, Hetzner, Placetel). Für diese gelten ergänzend die AGB der jeweiligen Anbieter.
- Bei Abhängigkeit von Drittanbietern übernimmt der Anbieter keine Garantie für deren permanente Verfügbarkeit oder Leistungsfähigkeit.
§ 11 Verfügbarkeit & höhere Gewalt
- Der Anbieter strebt eine jährliche Systemverfügbarkeit von 99 % an, ausgenommen Wartungszeiten, Störungen durch Dritte oder höhere Gewalt.
- Bei Umständen außerhalb des Einflussbereichs (z. B. Stromausfall, Naturkatastrophen, Angriffsszenarien) ruht die Leistungspflicht ohne Haftung.
§ 12 Haftung & Gewährleistung
- Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) bleibt unberührt.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Die Haftung ist je Schadensfall auf die letzte Monatsvergütung der betroffenen Leistung begrenzt, mindestens jedoch auf EUR 500.
- Für Datenverlust haftet der Anbieter nur, wenn ein ordnungsgemäßes Backup durch den Anbieter nachweislich vorlag.
- Es gelten ergänzend die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen, sofern nicht anderweitig vereinbart.
- Bei ausdrücklich als gebraucht oder aufgearbeitet gekennzeichneter Hardware kann die Sachmängelgewährleistung vertraglich vollständig ausgeschlossen werden (§ 444 BGB). Ein Ausschluss gilt nicht für arglistig verschwiegene Mängel, zugesicherte Eigenschaften sowie Schadensersatzansprüche aus Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit. Gebrauchte oder aufgearbeitete Ware wird im Angebot oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche kenntlich gemacht. Optische Gebrauchsspuren stellen keinen Mangel dar.
§ 13 Eigentumsvorbehalt bei Hardware-Lieferungen
- Gelieferte Hardware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Anbieters (einfacher Eigentumsvorbehalt).
- Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur Begleichung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf Verlangen ausreichend zu versichern.
- Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Eingriffe Dritter in Vorbehaltsware hat der Auftraggeber dem Anbieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten — insbesondere Zahlungsverzug — ist der Anbieter berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern.
§ 14 Aufrechnung & Zurückbehaltungsrecht
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur hinsichtlich desselben Vertragsverhältnisses geltend gemacht werden.
Teil 2/7 – Kommunikation, Support, Projektverlauf & Webdesign
§ 15 Ticketsystem & Supportzeiten
- Alle Störungen und Serviceanfragen sind ausschließlich über das bereitgestellte Ticketsystem oder per E-Mail an support@neuland-it.de zu melden.
- Die regulären Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters.
- Ein 24/7-Support wird nicht angeboten, es sei denn, dies wurde individuell vertraglich vereinbart.
- Jedes über das Ticketsystem eröffnete Ticket gilt als eigenständiger Arbeitsauftrag, es sei denn, es wird ausdrücklich als Rückmeldung zu einem bestehenden Ticket referenziert. Eine gesonderte Freigabe durch den Kunden ist nicht erforderlich, sofern ein laufendes Vertragsverhältnis besteht.
- Spam-Meldungen, unspezifizierte Sammelmails, Mehrfachtickets zum gleichen Sachverhalt oder allgemeine Nachrichten ohne erkennbaren Supportbedarf gelten nicht als qualifizierte Störungsmeldung.
- Der Anbieter behält sich vor, bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung des Ticketsystems organisatorische Maßnahmen zu treffen (z. B. Ticketfilterung, Benutzerbeschränkung).
§ 16 Projektbezogene Abrechnung, Funkstille, Abbruch
- Web- und Entwicklungsprojekte werden zeitbasiert abgerechnet. Zwischenrechnungen erfolgen i. d. R. nach 10–15 Stunden oder monatlich.
- Verzögert sich das Projekt durch fehlende Rückmeldung, nicht gelieferte Inhalte oder fehlende Freigaben über mehr als 30 Tage, ist der Anbieter berechtigt, den Projektstand abzurechnen, das Projekt einseitig zu beenden oder die Veröffentlichung bis zur Zahlung zurückzuhalten.
- Bei Abbruch durch den Kunden gilt der bis dahin dokumentierte Aufwand als vollständig zu vergüten. Ein Anspruch auf Herausgabe unfertiger Daten besteht nur nach Zahlung.
§ 17 Website-Abnahme und Freischaltung
- Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen nach Bereitstellung des finalen Projektstandes schriftlich Mängel rügt oder die Website live schaltet.
- Die Freischaltung erfolgt ausschließlich auf ausdrückliche Anweisung des Kunden. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Fehler oder rechtliche Probleme infolge zu früher Veröffentlichung.
- Teilabnahmen einzelner Abschnitte sind zulässig und gelten als eigenständige Leistungsbestandteile.
§ 18 Support nach Projektabschluss / Pflege
- Nach Abschluss eines Webprojekts sind Support- oder Änderungswünsche nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn ein Pflegevertrag besteht.
- Andernfalls erfolgt die Abrechnung auf Basis der jeweils gültigen Stundensätze.
- Sicherheitsupdates, CMS-Pflege und Backupkontrolle sind nicht automatisch enthalten, wenn kein Wartungsvertrag besteht.
§ 19 Verwendung von Vorlagen und Drittkomponenten
- Sofern nicht anders vereinbart, verwendet der Anbieter standardisierte Themes, Layouts oder Vorlagen, die auch bei anderen Projekten eingesetzt werden dürfen.
- Der Kunde erwirbt kein exklusives Nutzungsrecht an allgemein verwendbaren Layouts oder Codebestandteilen, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart.
§ 20 Verantwortlichkeit für Inhalte und Datenschutz
- Der Kunde stellt sämtliche Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Logos, Rechtstexte) bereit.
- Die rechtliche Prüfung — insbesondere in Bezug auf Impressum, Datenschutz, Cookie-Hinweise, Google Fonts oder Dritt-APIs — obliegt dem Kunden.
- Der Anbieter kann Platzhalter oder Hinweise bereitstellen, haftet jedoch nicht für Verstöße gegen DSGVO, TMG oder Urheberrecht.
§ 21 Wartezeiten & Verzögerungen durch Kunden
- Wartezeiten infolge fehlender Zugänglichkeit, nicht vorbereiteter Arbeitsumgebungen oder verspätetem Eintreffen von Ansprechpartnern des Kunden gelten als Arbeitszeit und werden entsprechend berechnet.
- Terminverschiebungen, die weniger als 24 Stunden vor dem geplanten Einsatz mitgeteilt werden, können ebenfalls in Rechnung gestellt werden.
§ 22 Bezugsbindung, Systemverantwortung und Kündigung bei Vertragsbruch
- Bezugsbindung: Während der Laufzeit eines Wartungsvertrags verpflichtet sich der Kunde, sämtliche Hard- und Software, die im Rahmen der betreuten IT-Umgebung eingesetzt wird, primär über den Anbieter zu beziehen. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
- Pflicht zur Vorabstimmung: Der Kunde verpflichtet sich, alle wesentlichen Änderungen an der Systemumgebung — insbesondere Neuanschaffungen, Umbauten, Betriebssystemwechsel, neue Software oder Sicherheitslösungen — vorher mit dem Anbieter abzustimmen.
- Folgen bei Verstoß: Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die Regelungen zur Bezugsbindung oder Vorabstimmung, ist der Anbieter berechtigt, a) den Support für diese Systeme auszuschließen, b) eine pauschale Mehraufwandspauschale zu berechnen oder c) den Wartungsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.
- Wirtschaftlicher Ausgleich bei Vertragskündigung durch Anbieter: Kündigt der Anbieter aufgrund eines schuldhaften Verstoßes, ist er berechtigt, a) den entgangenen Wartungsvertragserlös für die Restlaufzeit (maximal 6 Monate) als pauschalen Schadensersatz geltend zu machen sowie b) eine Ausgleichspauschale in Höhe von 10 % des Marktpreises der eigenmächtig beschafften Produkte zu berechnen. Die Gesamthöhe des pauschalen Schadensersatzes nach lit. a) und b) ist auf den nachweislich entstandenen Schaden begrenzt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Hinweis auf Vertragsverantwortung: Eine Vertragskontinuität setzt voraus, dass Systeme nicht einseitig durch den Kunden verändert oder ersetzt werden, ohne dass der Anbieter diese kennt oder betreut.
Teil 3/7 – Datenschutz, AV-Vertrag, Monitoring & Sicherheit
§ 23 Datenschutz & Datenverarbeitung
- Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG).
- Die Datenverarbeitung erfolgt zur Vertragserfüllung, Systempflege und zur Durchführung der beauftragten Leistungen.
- Alle Daten werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen der Vertragsdurchführung oder auf gesetzlicher Grundlage.
§ 24 Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag)
- Sofern im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, stellt der Anbieter einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zur Verfügung.
- Der Abschluss des AVV erfolgt in der Regel schriftlich oder elektronisch. Ohne unterzeichneten AVV übernimmt der Anbieter keine Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Pflichten des Kunden.
- Mit Auftragserteilung erklärt der Kunde sein Einverständnis zur Verarbeitung von Daten im Rahmen des erteilten Auftrags. Ein AVV wird in jedem Fall angestrebt.
- Die Pflicht zur Bereitstellung eines AV-Vertrags obliegt auch dem Kunden, wenn dieser gesetzlich dazu verpflichtet ist.
§ 25 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Der Anbieter verpflichtet sich zur Einhaltung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOMs) nach Art. 32 DSGVO, insbesondere: Zutritts- und Zugriffskontrollen, Verschlüsselung und Zugriffsbeschränkungen, Sicherheitsupdates, Monitoring und Firewalls sowie Protokollierung sicherheitsrelevanter Prozesse. Eine detaillierte Beschreibung wird im Rahmen des AV-Vertrags zur Verfügung gestellt.
§ 26 Monitoring und Inhaltsprüfung
- Die Überwachung technischer Systeme (Monitoring) durch den Anbieter bezieht sich ausschließlich auf Systemverfügbarkeit, Leistung und ggf. Sicherheitswarnungen.
- Eine Prüfung der Inhalte gehosteter Webseiten, E-Mails, Dateien oder Anwendungen auf rechtliche, ethische oder inhaltliche Korrektheit erfolgt nicht.
- Der Kunde bleibt selbst verantwortlich für DSGVO-konforme Inhalte, externe Einbindungen und die Sicherheit seiner Anwendungen.
§ 27 Fernwartung & Agenteneinsatz
- Der Anbieter kann zur Analyse und Behebung von Störungen Fernzugriff auf Systeme des Kunden nehmen, sofern dieser Zugriff gestattet ist.
- Für bestimmte Leistungen (z. B. Monitoring, Patchmanagement) ist die Installation eines Software-Agenten auf den Systemen des Kunden Voraussetzung.
- Der Kunde hat sicherzustellen, dass dieser Agent dauerhaft aktiv bleibt und nicht deaktiviert oder deinstalliert wird.
- Der Anbieter haftet nicht für eingeschränkte Leistungserbringung, wenn der Fernzugriff oder Agentenzugriff ohne Absprache deaktiviert wurde.
§ 28 Vor-Ort-Leistungen & Anfahrt
- Leistungen, die beim Kunden vor Ort durchgeführt werden, sind — sofern nicht anderweitig vereinbart — zusätzlich kostenpflichtig.
- Der Anbieter berechnet hierfür Anfahrtspauschalen sowie Arbeitszeit ab Ankunft beim Kunden gemäß aktueller Preisliste.
- Einsatzzeit vor Ort wird in vollen Zeiteinheiten abgerechnet; angefangene Blöcke gelten als volle Einheit.
§ 29 Wartezeiten & Verzögerungen (Vor-Ort)
- Wartezeiten infolge fehlender Zugänglichkeit, nicht vorbereiteter Arbeitsumgebungen oder verspätetem Eintreffen von Ansprechpartnern gelten als Arbeitszeit und werden entsprechend berechnet.
- Terminverschiebungen, die weniger als 24 Stunden vor dem geplanten Einsatz mitgeteilt werden, können ebenfalls in Rechnung gestellt werden.
Teil 4/7 – Hosting, Backup & IT-Dienste
§ 30 Hostingbedingungen
- Der Anbieter betreibt Hosting-Dienste in zertifizierten Rechenzentren mit Standort in Deutschland.
- Die angestrebte Verfügbarkeit beträgt 99 % im Jahresmittel, ausgenommen Wartungszeiten oder unvermeidbare technische Störungen.
- Wartungsfenster werden mit angemessenem Vorlauf angekündigt. In Notfällen kann der Anbieter auch unangekündigte Maßnahmen ergreifen.
§ 31 Domain & Webserverbetrieb
- Domains werden im Namen und auf Rechnung des Kunden über akkreditierte Partner registriert. Der Anbieter übernimmt die technische Verwaltung.
- Eine Kündigung oder ein Transfer von Domains muss spätestens 30 Tage vor Ablauf erfolgen.
- Der technische Webserverbetrieb setzt mindestens eine aktive Domain oder ein E-Mail-Paket voraus. Einzelbetrieb ist ausgeschlossen.
- Hosting- und Domainlaufzeiten sind unabhängig von etwaigen Projektlaufzeiten und verlängern sich automatisch, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
§ 32 Lizenznutzung & Lizenzprüfung
- Der Kunde ist verpflichtet, nur ordnungsgemäß lizenzierte Software zu verwenden.
- Bei vom Anbieter bereitgestellten Lizenzen erfolgt eine automatische Abrechnung nach tatsächlicher Nutzung gemäß Herstellerportal.
- Nicht gemeldete Nutzer, Postfächer oder Geräte werden automatisch nachverrechnet.
§ 33 Update- & Patchmanagement
- Ohne Wartungsvertrag liegt die Verantwortung für Updates, Sicherheits-Patches und Reboots beim Kunden.
- Besteht ein Wartungsvertrag, ist der Kunde verpflichtet, ein Zeitfenster innerhalb der Geschäftszeiten für die Durchführung von Updates, Neustarts und Wartungsarbeiten bereitzustellen.
- Erfolgt keine Mitwirkung, entfällt jede Haftung für dadurch verursachte Störungen, Sicherheitslücken oder Datenverlust.
§ 34 Backups & Wiederherstellung
- Backups sind ausschließlich dann Bestandteil der Leistung, wenn diese vertraglich vereinbart wurden (z. B. Managed Backup, E-Mail-Archivierung).
- Art, Häufigkeit und Vorhaltezeit des Backups ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
- Wiederherstellungen erfolgen nur auf ausdrückliche Anforderung und werden nach Aufwand berechnet, sofern keine pauschale Vereinbarung besteht.
- Der Anbieter haftet nicht für Fehler oder Datenverluste beim Rückspielen von Backups, insbesondere wenn die Sicherung durch Fremdsysteme erfolgte oder der Kunde Daten zwischenzeitlich verändert hat.
- Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten regelmäßig zu prüfen, ob alle relevanten Daten ordnungsgemäß gesichert werden — es sei denn, dies wurde ausdrücklich an den Anbieter übertragen.
§ 35 Archivierungspflichten (GoBD, DSGVO)
- Der Kunde ist für die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen selbst verantwortlich.
- Der Anbieter stellt auf Wunsch Archivierungsdienste zur Verfügung (z. B. revisionssichere E-Mail-Archivierung).
- Ohne gebuchte Archivierungslösung gilt die Archivierungspflicht als Aufgabe des Kunden.
§ 36 Kombinationspflicht technischer Leistungen
- Technische Leistungen wie Webserverbetrieb oder E-Mail-Routing sind nur in Verbindung mit passenden Zusatzpaketen (z. B. Domain, E-Mail-Konto) nutzbar.
- Einzelbuchungen ohne Kombination sind ausgeschlossen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich im Angebot vermerkt.
Teil 5/7 – Managed Services & SLA
§ 37 MSP-Leistungsebenen (BASIS, BRONZE, SILBER, GOLD)
- Der Anbieter bietet optionale Servicelevel-Vereinbarungen (SLA) in verschiedenen Ausführungen an, die den Grad der technischen Betreuung sowie die Reaktionszeiten im Störungsfall festlegen.
- BASIS: Keine garantierten Reaktionszeiten, keine SLA-Leistungen, keine Überwachung durch den Anbieter. — BRONZE: Standardisierte Reaktionszeit bei kritischen Störungen (P1), grundlegende Eskalationsprozesse. — SILBER: Erweiterte Reaktionszeiten für unterschiedliche Prioritätsstufen, regelmäßige Systemberichte, priorisierte Behandlung. — GOLD: Strategische Betreuung mit verkürzten Reaktionszeiten, IT-Sicherheitsbetreuung, Handlungsempfehlungen, proaktive Analyse.
- Der jeweilige Servicelevel und dessen Umfang ergeben sich aus dem individuellen Vertrag. Ohne schriftlich vereinbarten SLA-Level gilt der Zustand BASIS als Standard.
- Servicelevel beinhalten keine pauschale Vor-Ort-Leistung, sondern beziehen sich ausschließlich auf Reaktions- und Interventionszeiten.
§ 38 Reaktionszeiten & Prioritätsstufen (SLA)
- Die Reaktionszeit bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Eingang einer qualifizierten Störungsmeldung und dem Beginn der Bearbeitung durch den Anbieter.
- Die Reaktionszeit stellt keine Garantie für eine vollständige Behebung der Störung dar.
- Reaktionszeiten gelten ausschließlich während der regulären Servicezeiten (Montag–Freitag, 08:00–17:00 Uhr, ausgenommen Feiertage).
- Die Prioritätseinstufung erfolgt durch den Anbieter unter Berücksichtigung der gemeldeten Auswirkung und Dringlichkeit.
| Priorität | Beispiele | Bronze | Silber | Gold |
|---|---|---|---|---|
| P1 – Kritisch | Serverausfall, Internetausfall, Security-Vorfall | 8 h | 4 h | 2 h |
| P2 – Mittel | Teilstörung (z. B. VPN, E-Mail-Probleme) | 24 h | 8 h | 4 h |
| P3 – Gering | Einzelfall, Nutzeranfrage, Komfortproblem | – | 24 h | 8 h |
BASIS beinhaltet keine garantierten Reaktionszeiten.
§ 39 Servicezeiten
Die Servicezeiten des Anbieters sind Montag bis Freitag, 08:00 bis 17:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage. Innerhalb dieser Zeiten erfolgt die Bearbeitung nach Priorität und Servicelevel. Ein 24/7-Support kann individuell vereinbart werden.
§ 40 Sperrung von Diensten bei Risiko oder Verstoß
Der Anbieter ist berechtigt, Systeme oder Leistungen bei erheblichen Sicherheitsbedenken, Zahlungsverzug über 14 Tage oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen durch den Kunden vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Der Anbieter informiert den Kunden — sofern keine akute Gefährdungslage besteht — vorab oder unmittelbar nach Sperrung.
§ 41 Systemberichte & Monitoring
Systemberichte werden ausschließlich bei aktivem Monitoring bereitgestellt. Ohne aktiven Monitoring-Agent besteht kein Anspruch auf Systemdaten, Ereignisberichte oder Zustandsmeldungen.
§ 42 Virtuelle Infrastrukturen
Bei rein virtuellen Umgebungen (z. B. Cloud-Server) kann sich die Wiederherstellungszeit im Störungsfall um bis zu 24 Stunden verlängern. Dies gilt insbesondere bei Plattformen von Drittanbietern (z. B. Hetzner, Microsoft, Google).
Teil 6/7 – Vertragsbeendigung & Schlussregelungen
§ 43 Rückgabe & Datenlöschung
- Nach Beendigung des Vertrags hat der Kunde dem Anbieter alle eventuell überlassenen Geräte, Zugänge oder Softwarelizenzen unverzüglich zurückzugeben.
- Sofern personenbezogene Daten durch den Anbieter verarbeitet wurden, erfolgt die Datenlöschung gemäß AV-Vertrag oder nach schriftlicher Aufforderung des Kunden.
- Eine Datenübernahme durch den Kunden kann — je nach Umfang — kostenpflichtig erfolgen.
- Bei Vertragsbeendigung stellt der Anbieter auf Wunsch alle administrativen Zugangsdaten zur Verfügung, soweit dies rechtlich und technisch möglich ist.
- Der Anbieter ist nicht verpflichtet, unfertige oder unbearbeitete Daten herauszugeben, wenn diese nicht vollständig bezahlt wurden.
§ 44 Übergabe von Dokumentationen
- Die Übergabe von technischen Dokumentationen, Zugangsdaten, Netzplänen oder Konfigurationen erfolgt auf Wunsch des Kunden.
- Eine solche Übergabe ist nur bei zuvor aktivem MSP-Servicevertrag und vollständig beglichener Schlussrechnung möglich.
- Der Anbieter ist berechtigt, die Übergabe entsprechend des zeitlichen Aufwands nach geltender Preisliste abzurechnen.
§ 45 Verjährung
Ansprüche des Kunden verjähren — soweit gesetzlich zulässig — nach 12 Monaten ab Kenntnis des anspruchsbegründenden Umstands, spätestens jedoch nach 24 Monaten ab Leistungsdatum. Diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche wegen Arglist oder Vorsatz sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 46 Sperrung von Leistungen bei Pflichtverletzung oder Gefahr
Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen oder Systeme ganz oder teilweise zu sperren, sofern ein Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen besteht, sicherheitsrelevante Risiken erkannt werden (z. B. durch Schadsoftware, veraltete Systeme) oder der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt (z. B. unbefugte Systemeingriffe, fehlende Mitwirkung). Die Sperrung erfolgt mit angemessener Vorankündigung, es sei denn, eine sofortige Maßnahme ist aus sicherheitstechnischen Gründen erforderlich.
§ 47 Update- und Patchverantwortung
- Ohne Wartungsvertrag liegt die Verantwortung für die Aktualisierung von Systemen, Software und Sicherheits-Patches ausschließlich beim Kunden.
- Besteht ein Wartungsvertrag, ist der Kunde verpflichtet, innerhalb der Servicezeiten ein regelmäßiges Zeitfenster für geplante Updates, Reboots und Systempflege zu benennen.
- Erfolgt keine Mitwirkung oder Freigabe, entfällt jegliche Haftung des Anbieters für daraus entstehende Störungen, Sicherheitsrisiken oder Betriebsunterbrechungen.
Teil 7/7 – Sonstige Regelungen und Vereinbarungen
§ 48 Bauliche Maßnahmen und Arbeiten vor Ort
- Genehmigungslage: Mit Auftragserteilung bestätigt der Kunde, dass alle erforderlichen Genehmigungen für bauliche Maßnahmen vorliegen. Dies gilt insbesondere bei Miet- oder Gemeinschaftsobjekten sowie denkmalgeschützten Gebäuden.
- Verantwortung & Zugang: Der Kunde versichert, zur Zustimmung berechtigt zu sein und stellt sicher, dass Arbeitsbereiche zugänglich, trocken, geräumt, beleuchtet und sicher sind. Verzögerungen aufgrund fehlender Freigaben gehen zu seinen Lasten.
- Schäden & Wiederherstellung: Für Schäden an nicht erkennbaren Leitungen oder baulichen Bestandteilen übernimmt der Anbieter keine Haftung — es sei denn, der Verlauf wurde vorher schriftlich übergeben. Die Wiederherstellung von Oberflächen ist nicht Bestandteil der Leistung.
- Subunternehmer: Der Anbieter ist berechtigt, zertifizierte Partnerunternehmen mit der Ausführung zu beauftragen. Der Kunde wird darüber informiert.
§ 49 Lizenzbedingungen
Softwarelizenzen, die über den Anbieter bezogen werden (z. B. Microsoft, ESET, Adobe), unterliegen den jeweiligen Endnutzer-Lizenzvereinbarungen (EULAs) der Hersteller. Der Kunde ist verpflichtet, diese zu beachten. Der Anbieter haftet nicht für Verstöße gegen Lizenzpflichten.
§ 50 Monitoring – kein Inhalt, keine Rechtsprüfung
Die technische Überwachung von Systemen (z. B. Server, Backups, Websites) durch den Anbieter bezieht sich ausschließlich auf technische Parameter. Eine Prüfung oder Bewertung von Inhalten oder rechtlicher Konformität der betriebenen Anwendungen findet nicht statt.
§ 51 Haftung bei Eingriffen Dritter
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Fehler, Ausfälle oder Sicherheitsrisiken, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden oder Dritter an Konfigurationen, Netzwerken oder Systemen entstehen. Dies gilt auch für beauftragte IT-Dienstleister des Kunden, sofern keine Abstimmung erfolgt ist.
§ 52 Übergabe von Zugangsdaten bei Vertragsende
Bei Vertragsbeendigung übergibt der Anbieter auf Wunsch des Kunden alle relevanten administrativen Zugangsdaten, soweit dies rechtlich und technisch möglich ist. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe liegt die Verantwortung für die sichere Weiterverwendung und Änderung dieser Daten vollständig beim Kunden.
§ 53 Geltung der AGB bei Auftragserteilung
Mit der Annahme eines Angebots, der Unterzeichnung eines Vertrages oder der Inanspruchnahme einer Leistung erklärt der Kunde die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
§ 54 Technische Verfügbarkeiten (nach Leistungskategorie)
- Für Hostingdienste in deutschen Rechenzentren wird eine jährliche Mindestverfügbarkeit von 99 % angestrebt.
- Für Monitoring- und Managed-Service-Plattformen wird eine Verfügbarkeit von 98,5 % im Jahresmittel angestrebt.
- Für Backup- und Archivierungsdienste liegt die angestrebte Jahresverfügbarkeit bei 99,0 %.
- Nicht enthalten sind Wartungszeiten (max. 6 Stunden pro Monat) sowie Zeiten höherer Gewalt oder Fremdeinwirkungen.
§ 55 Webdesign & Betrieb von Websites
- Der Anbieter bietet Webdesign, Hosting und technische Pflege von Webseiten auf Basis aktueller Standards an.
- Die Inhalte (Texte, Bilder, Medien) werden vom Kunden bereitgestellt, es sei denn, es wurde eine gesonderte Content-Erstellung vereinbart.
- Die Verantwortung für rechtliche Anforderungen wie Impressum, Datenschutz oder Cookie-Hinweise liegt beim Kunden.
- Änderungen, Erweiterungen und Wartungsarbeiten an bestehenden Webseiten gelten als eigenständige Leistungen.
- Ohne aktives Pflegepaket haftet der Anbieter nicht für Sicherheitslücken, veraltete Plugins oder Funktionsausfälle durch Drittanbieter-Updates.
- Eine Wiederherstellung von Websites nach Fehlern oder Angriffen erfolgt ausschließlich nach Aufwand und nur bei vorhandenen Sicherungen.
§ 56 Projektabrechnung, Zwischenstände und Abbruchregelung bei Webprojekten
- Zeiterfassung und Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis gemäß der jeweils gültigen Preisliste. Der Anbieter stellt regelmäßig — in der Regel nach 10 bis 15 geleisteten Arbeitsstunden oder monatlich — eine Zwischenabrechnung.
- Zwischenergebnisse: Änderungswünsche oder Korrekturen sind innerhalb von 5 Werktagen schriftlich zu übermitteln. Danach gelten die erbrachten Leistungen als genehmigt und abrechenbar.
- Verzögerung durch den Kunden: Verzögert sich ein Projekt durch fehlende Mitwirkung, ist der Anbieter berechtigt, den aktuellen Arbeitsstand abzurechnen, das Projekt auszusetzen oder nach 30 Tagen Inaktivität einseitig zu beenden.
- Projektabbruch durch den Kunden: Wird das Projekt durch den Kunden abgebrochen, ist der bis dahin dokumentierte Aufwand in vollem Umfang zu bezahlen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, unfertige Daten zu liefern, sofern diese nicht vollständig vergütet wurden.
§ 57 Schlussbestimmungen
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Aurich, sofern der Kunde Kaufmann ist oder über keine inländische Niederlassung verfügt.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
§ 58 Verhaltenskodex & Zusammenarbeit auf Augenhöhe
- Partnerschaftlicher Grundsatz: Die Neuland IT Solutions GmbH & Co. KG legt großen Wert auf eine respektvolle, professionelle und lösungsorientierte Zusammenarbeit. Grundlage aller Geschäftsbeziehungen ist ein partnerschaftlicher Umgang auf Augenhöhe, geprägt von gegenseitiger Wertschätzung und Fairness.
- Wertschätzung gegenüber Mitarbeitenden und Partnern: Unsere Mitarbeitenden sowie eingesetzte Subunternehmer und Partner haben Anspruch auf ein respektvolles, sicheres und diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld. Wir erwarten, dass ihnen mit dem gleichen Respekt begegnet wird, den wir unseren Kunden entgegenbringen.
- Unangemessenes Verhalten: Beleidigende, herabwürdigende oder respektlose Äußerungen oder Verhaltensweisen — ob persönlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch — gegenüber unserem Team oder Partnern stellen eine erhebliche Vertragsstörung dar.
- Maßnahmen bei Verstoß: Im Falle eines erheblichen oder wiederholten Verstoßes ist die Neuland IT Solutions GmbH & Co. KG berechtigt, betroffene Einsätze oder Leistungen unverzüglich abzubrechen, laufende Arbeiten vorübergehend auszusetzen, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.
- Folgen und Vergütung: Bereits erbrachte Leistungen sind auch im Fall eines Abbruchs oder Rücktritts vollständig zu vergüten. Weitergehende Ansprüche (z. B. Schadensersatz) bleiben hiervon unberührt.
Anhang: Leistungsbeschreibungen gemäß § 4 AGB
Stand: Juni 2026 · Diese Leistungsbeschreibungen sind Bestandteil der AGB und gelten verbindlich für alle darin genannten Produkte und Services.
1. E-Maildienste (Standardpostfächer)
Alle Postfächer umfassen IMAP-/SMTP-Zugang (SSL-verschlüsselt), Webmail-Zugang, automatischen Spam- und Virenschutz sowie tägliches Backup mit 7-tägiger Vorhaltezeit. Maximale Nachrichtengröße 25 MB. Kein SLA enthalten. Kein Massenversand / Newsletter über Standardpostfächer gestattet.
| Produkt | Speicher | Preis/Monat zzgl. USt. |
|---|---|---|
| Standard 2 GB | 2 GB | 1,99 € |
| Erweitertes 5 GB | 5 GB | 3,49 € |
| Business 20 GB | 20 GB | 6,49 € |
| Premium 50 GB | 50 GB | 9,99 € |
Ergänzend buchbar: ActiveSync-Schnittstelle, Mailstore-Archivierung, Catch-All, Umleitungen, Gruppenpostfächer (auf Anfrage).
2. Exchange Online & ActiveSync
Exchange Online Plan 1 (Microsoft 365): Cloudbasierte Exchange-Mailbox mit 50 GB Speicher, Outlook-Zugriff (Windows/macOS/Web/Mobil), Kalender, Kontakte, Aufgaben, Anti-Spam, Anti-Malware, TLS-Verschlüsselung. Datenhaltung in Microsoft-Rechenzentren innerhalb der EU, Hochverfügbarkeit >99,9 %. Preis: 47,40 € / Jahr / Postfach zzgl. USt.
ActiveSync-Schnittstelle (Add-on): Synchronisation von E-Mails, Kalendern, Kontakten & Aufgaben für iOS, Android und Windows Mobile; SSL/TLS verschlüsselt; remote Gerätezugriffssteuerung möglich. Pro User lizenzpflichtig. Preis: 2,00 € / Monat / User zzgl. USt.
3. Domains
| TLD | Leistung | Preis/Monat zzgl. USt. |
|---|---|---|
| .de | Registrierung, DNS-Editor, WHOIS-Datenschutz, SSL via Let's Encrypt. Laufzeit 12 Monate, Kündigungsfrist 30 Tage. | 1,99 € |
| .com / .net / .info | Internationale TLD, Nameserverbetrieb, DNS-Editor, DNSSEC auf Anfrage. Laufzeit 12 Monate. | 3,49 € |
Keine Garantie auf Verfügbarkeit des Wunschnamens. Bei ausbleibender Zahlung kann die Domain nach angemessener Frist deaktiviert oder gelöscht werden (§ 6 AGB).
4. Webhosting & Webserverbetrieb
| Paket | Merkmale | ab €/Monat zzgl. USt. |
|---|---|---|
| Standard Hosting | SSD ab 20 GB, PHP 8.x, MySQL, SSL, tägliches Backup (3 Tage). Laufzeit 12 Mon., Kündigung 3 Mon. | 14,99 € |
| Managed Hosting | Wie Standard + tägliches Backup 7 Tage Vorhaltezeit, aktives Monitoring. | 29,99 € |
| Managed + Contentpflege | Wie Managed + bis 2 redaktionelle Änderungen/Monat (max. 30 Min.), CMS-/Plugin-Updates. | 44,90 € |
| Webserverbetrieb | Technischer Betrieb der Serverplattform; nur in Verbindung mit Domain/Hosting/Mail buchbar. | auf Anfrage |
5. Nextcloud Hosting (Managed)
Mandantenfähige, isolierte Nextcloud-Instanz auf deutschen Servern (DSGVO-konform). Benutzerverwaltung, Dateisynchronisierung, Office-Integration (Collabora/OnlyOffice), tägliches Backup (7 Tage), Firewall-Absicherung. Optionale Module: Kalender, Kontakte, Talk (Video), Aufgaben, Integration externer Speicher. Preis: ab 40,00 € / Monat zzgl. USt. (300 GB inkl.). Zusatzspeicher ab 5 € / Monat je 50 GB.
6. Google My Business Management
Pflege und Aktualisierung des Google Business Profile: Öffnungszeiten, Adress- und Kontaktdaten, Bilder, mehrsprachige Einträge, Fehlerkorrekturen. Optional: Bewertungsbeobachtung. Voraussetzung: Inhaberzugang oder Einladungsrecht zum Brancheneintrag. Laufzeit 12 Monate, Kündigungsfrist 30 Tage. Preis: ab 19,90 € / Monat zzgl. USt.
Der Anbieter hat keinen Einfluss auf Algorithmen, Platzierung oder Nutzerbewertungen bei Google.
7. Speicher- & Performance-Upgrades
Speicher-Upgrade 1 TB: Erweiterung bestehender Server-, NAS- oder Cloud-Umgebungen inkl. Integration, Benutzerrechte, Backup-Einbindung mit Monitoring. Laufzeit 12 Monate. Preis: nach Vereinbarung zzgl. USt.
Performance-Upgrade: Erhöhung von CPU-/RAM-Ressourcen, CDN-Integration, Object Caching oder Bildoptimierung. Nur in Verbindung mit bestehendem Hosting-/ Serververtrag buchbar. Preis: ab 9,99 € / Monat zzgl. USt.
Alle Upgrades sind Ergänzungen zu bestehenden Produkten und ohne Basisleistung nicht eigenständig buchbar.
8. Managed Services – MSP-Servicelevel
| Kriterium | Basis | Bronze | Silber | Gold |
|---|---|---|---|---|
| Reaktionszeit P1 | – | 8 h | 4 h | 2 h |
| Reaktionszeit P2 | – | 24 h | 8 h | 4 h |
| Reaktionszeit P3 | – | – | 24 h | 8 h |
| Monitoring (RMM) | Aufpreis | Aufpreis | Aufpreis | Aufpreis |
| Patchmanagement | Aufpreis | Aufpreis | Aufpreis | Aufpreis |
| Systemberichte | – | – | monatlich | monatlich + Analyse |
| Sicherheitsstrategie | – | – | – | inklusive |
| Vor-Ort-Leistung | Aufwand | Aufwand | Aufwand | Aufwand |
| Preis/Monat | 15,00 € | 99,90 € | 199,90 € | 299,90 € |
Alle Preise zzgl. USt. pro Gerät/Instanz. Reaktionszeiten gelten Mo–Fr 08:00–17:00 Uhr; Reaktionszeit = Beginn der Bearbeitung, nicht Behebung. Bei 24 Monaten Laufzeit ist Gold inkludiert.
9. Backup & Archivierung
Managed Backup: Tägliche Sicherung von Dateien, VMs, E-Mail-Postfächern und Datenbanken auf deutschen Servern mit redundanter Infrastruktur. Backupsoftware: Veeam, Synology Active Backup, MSP-Backup-Plattform. Retention: 7 / 14 / 30 / 90 / 365 Tage je Tarif. Speicher ab 50 GB skalierbar. Preis: nach Speichermenge und Struktur zzgl. USt.
Mailstore-Archivierung: Rechtssichere E-Mail-Archivierung gemäß § 147 AO, GoBD, DSGVO. Volltextsuche, Journalarchivierung, Betriebsprüfer-Modus, verschlüsselt in deutscher Cloud. Kompatibel mit Microsoft 365, Exchange, IMAP. Mindestlaufzeit 12 Monate. Preis: ab 4,95 € / Monat / Postfach zzgl. USt.
Cloud-to-Cloud-Backup für Microsoft 365 / Google Workspace: Tägliche Sicherung von Exchange Online, SharePoint, OneDrive, Teams bzw. Gmail, Drive, Kalender, Kontakte. Aufbewahrung 30–365 Tage je Tarif. Preis: 2,95 € / Monat je 10 GB bzw. 2,90 € je lizenziertem Exchange-Konto zzgl. USt.
Wiederherstellungen erfolgen auf schriftliche Anforderung nach Aufwand. Archivierungsleistungen ersetzen keine regulären Backups — Kombination empfohlen.
10. Monitoring & Infrastrukturmanagement
Arbeitsplatzmonitoring (RMM): Permanente Überwachung von Windows-/macOS-Arbeitsplätzen (CPU, RAM, Speicher, Patchstatus, Online-Status). Automatisierte Alarmierung, Integration in SLA-Verträge. Mindestlaufzeit 12 Monate, Kündigung 3 Monate. Preis: ab 14,90 € / Monat / Instanz zzgl. USt.
Servermonitoring: Überwachung von physischen oder virtuellen Servern (CPU, RAM, Speicher, RAID, Dienstverfügbarkeit, Zertifikatslaufzeiten). Eskalations- und Reboot-Automatisierung auf Wunsch. Preis: ab 89,90 € / Monat / Instanz zzgl. USt.
NAS-Management & Monitoring (z. B. Synology, QNAP): Plattenstatus (SMART), RAID-Gesundheit, Netzwerklast, Backup-/Replikationsjobs, Firmwarestände. Preis: ab 12,90 € / Monat / NAS zzgl. USt.
Netzwerkgeräte-Überwachung (Switch, Firewall, Access Point): Monitoring via SNMP, Cloud Controller oder API. Verfügbarkeit, Bandbreite, Interface-Fehler, PoE-Status, Sicherheitsvorfälle. Preis: ab 3,49 € / Monat / Gerät zzgl. USt.
Alarmmeldungen führen nicht automatisch zu Maßnahmen — Tickets werden gemäß SLA bearbeitet. Ohne aktiven Wartungsvertrag erfolgt kein Patchen oder Neustart durch den Anbieter.
11. Terminalserver (Hosted oder lokal verwaltet)
Einrichtung und Betrieb eines zentralen Terminalservers für mehrere Benutzer via RDP. Varianten: Hosted Terminalserver (inkl. Hardware & Rechenzentrumsbetrieb) oder lokaler Terminalserver mit Fernwartung. Windows Server, AD-Integration, individuelle Benutzerverwaltung. Inklusive täglichem Backup, Patchmanagement und Sicherheitsupdates (Managed-Variante). Mindestlaufzeit 12 Monate, Kündigung 3 Monate. Lizenzkosten (z. B. RDS-CALs) separat. Preis: nach Vereinbarung.
12. Managed Server (dediziert oder virtuell)
Betrieb und Betreuung eines dedizierten oder virtuellen Servers inkl. Systeminstallation, Monitoring, Updates, Patchmanagement. Optionale Add-ons: AV-Schutz, Benutzerverwaltung, Backup. Einsatzbereiche: Fileserver, Datenbanken, Fachanwendungen. Varianten: vServer (shared) oder dedizierter Server. Standort Rechenzentrum oder On-Premise beim Kunden. Mindestlaufzeit 12 Monate, Kündigung 3 Monate. Preis: nach Vereinbarung.
13. Unmanaged Server (Rootserver oder Eigenbetrieb)
Technische Bereitstellung eines Servers zur freien Verwaltung durch den Kunden. Kein Patchmanagement, kein Monitoring, keine Sicherheitsupdates durch den Anbieter. Volle Systemverantwortung beim Kunden. Keine SLA-Leistungen enthalten; Support nur auf Anfrage und gegen Aufwand. Mindestlaufzeit 12 Monate, Kündigung 3 Monate. Preis: nach Vereinbarung.
14. Server-Housing (Colocation eigener Hardware)
Bereitstellung eines Serverstellplatzes (1 HE bis Vollrack) im Rechenzentrum inkl. Strom, Netzwerk, Klimatisierung, IP-Adresse, DNS-Einträge und Traffic-Nutzung. Kundenverantwortung für Hardware, Konfiguration und Sicherheit. Varianten: Einzelserver, Vollrack, redundante Stromversorgung. Remote Hands und Zusatzdienste zubuchbar. Mindestlaufzeit 12 Monate, Einbringungskosten nach Aufwand. Preis: nach Vereinbarung.
Revisionsverlauf
| Version | Datum | Änderungen |
|---|---|---|
| 1.0 | 08/2018 | Erstausgabe |
| 1.1 | 09/2021 | Neufassung; Ergänzung MSP und Bonitätsauskünfte |
| 1.2 | 12/2023 | Ergänzung abcfinance-Factoring |
| 1.3 | 01/2024 | Anpassungen MSP und Zahlungsarten |
| 1.4 | 01/2025 | Komplettüberarbeitung; 7-teilige Gliederung; §21 Bezugsbindung; §§ 22–24 Datenschutz/AVV |
| 1.5 | 01/2025 | Neuer Anhang: Leistungsbeschreibungen in 14 Kapiteln |
| 1.6 | 01/2025 | Ergänzung § 56 Verhaltenskodex & Zusammenarbeit auf Augenhöhe |
| 1.7 | 06/2025 | Änderung Rechtsform nach Umfirmierung |
| 2.0 | 06/2026 | Neufassung als HTML-Dokument (PDF entfällt). Neuer § 13 Eigentumsvorbehalt; § 12 Kardinalpflichten-Klarstellung + Haftungsmindestbetrag EUR 500 + gebrauchte Hardware (§ 444 BGB); § 6 Verzugszinsen 9 Pp. explizit (§ 288 Abs. 2 BGB); § 3 Nr. 4 Ticket-Regelung präzisiert; § 45 Betrugsausnahme Verjährung; § 22 Abs. 4b Pauschale 10 %; doppelte § 51-Nummerierung korrigiert (§§ 52/53); §§ 1–58 neu nummeriert. |
Stand: Juni 2026 · gilt für Verbraucher i. S. d. § 13 BGB
§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Neuland IT Solutions GmbH & Co. KG, Auricher Straße 162, 26624 Südbrookmerland („Anbieter"), und Verbraucherinnen und Verbrauchern (§ 13 BGB). Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Für Unternehmer (§ 14 BGB) gelten stattdessen unsere allgemeinen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar. Mit dem Absenden Ihrer Bestellung geben Sie ein verbindliches Angebot ab. Wir senden Ihnen unverzüglich eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung in Textform zu (§ 312i Abs. 1 Nr. 3 BGB); diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar. Bei Warenbestellungen über den Webshop kommt der Kaufvertrag erst mit der Auslieferung der Ware (bzw. einer gesonderten Versandbestätigung in Textform) zustande; bei sonstigen Leistungen kommt der Vertrag zustande, wenn wir Ihre Beauftragung in Textform bestätigen. Bei Vorkasse oder Online-Zahlung stellt auch die Entgegennahme der Zahlung keine Annahme dar; nehmen wir Ihre Bestellung nicht an, erstatten wir bereits geleistete Zahlungen unverzüglich. Über das Supportformular übermittelte Anliegen sind zunächst unverbindliche Anfragen.
§ 3 Preise & Zahlung
Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise sind Gesamtpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzlich anfallende Anfahrts- oder sonstige Kosten weisen wir vor Vertragsschluss gesondert aus (§ 1 PAngV). Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung gemäß der dort genannten Frist, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz p. a. zu verlangen (§ 288 Abs. 1 BGB).
§ 4 Leistungserbringung & Mitwirkung
Wir erbringen IT-Dienstleistungen mit der Sorgfalt eines fachkundigen Anbieters. Sie unterstützen uns im erforderlichen Umfang, insbesondere durch Zugang zu den betroffenen Systemen sowie durch zumutbare Mitwirkungshandlungen. Schriftlich oder per E-Mail vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich. Erbringen wir eine vereinbarte Leistung nicht oder nicht fristgerecht, können Sie uns eine angemessene Nachfrist setzen; nach erfolglosem Ablauf sind Sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder — bei Verschulden — Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen (§§ 323, 281 BGB).
§ 5 Widerrufsrecht
Als Verbraucher steht Ihnen bei im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten, Fristen und das Muster-Widerrufsformular finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.
§ 6 Gewährleistung / Mängelrechte
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Für IT-Dienstleistungen richten sich Mängelansprüche nach dem Dienstvertragsrecht (§§ 611 ff. BGB) bzw. — soweit ein Arbeitsergebnis geschuldet ist — nach dem Werkvertragsrecht (§§ 631 ff., 634 ff. BGB). Im Falle eines Mangels haben Sie zunächst Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuerbringung, § 635 BGB); erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, verweigert wird oder unzumutbar ist, können Sie mindern oder zurücktreten. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus Werkleistungen beträgt zwei Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB). Werden im Rahmen eines Auftrags neue körperliche Gegenstände (z. B. Hardware) mitgeliefert, gelten ergänzend die kaufrechtlichen Mängelvorschriften (§§ 434 ff., 474 ff. BGB) mit einer Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe.
Bei Lieferung gebrauchter Hardware wird die Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf ein Jahr ab Übergabe verkürzt (§ 476 Abs. 2 BGB). Im Angebot oder in der Auftragsbestätigung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, wenn es sich um gebrauchte oder aufgearbeitete Ware handelt. Optische Gebrauchsspuren gelten bei ausdrücklich als gebraucht gekennzeichneten Geräten nicht als Mangel. Eine weitergehende Verkürzung der Gewährleistungsfrist oder ein vollständiger Ausschluss gegenüber Verbrauchern findet nicht statt.
§ 7 Haftung
Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — das ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen — und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 8 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 9 Streitbeilegung
Wir sind nicht bereit, an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). Reichen Sie dennoch eine Beschwerde bei einer anerkannten Schlichtungsstelle ein, werden wir auf deren Anfrage antworten (§ 37 VSBG).
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Vorschriften des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt (Art. 6 Rom I-VO). Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Kontakt: moin@neuland-it.de, Telefon 04941 9867750.

